Die UeO weist einen Erstwohnungsanteil von 100 Prozent aus. Das heisst, eine touristische Nutzung ist – auch zu einem späteren Zeitpunkt – ausgeschlossen. Damit erfüllt das Geschäft eine zentrale Forderung unserer Partei.
Mit plakativen (Falsch-)Aussagen und einer irreführenden Visualisierung versucht das Referendumskomitee den dringend nötigen Wohnraum in Interlaken zu verunmöglichen. Hinter der Gegnerschaft der UeO Nr. 23 stehen grösstenteils Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbebetreibenden aus den Anstösserparzellen, die ihre Eigeninteressen über das Gemeininteresse stellen.
Um offene Fragen zu beantworten, laden sämtliche Interlakner Parteien gemeinsam mit den Projektverantwortlichen der Bricks AG und lewo AG am kommenden Dienstag zu einem weiteren Informationsanlass ein:
Dienstag, 29. April 2025
Hotel Interlaken, Höheweg 74, Interlaken
Türöffnung: 19.45 Uhr, Anlassbeginn 20.00 Uhr
Du hast noch Fragen? Komm vorbei.
Alle Informationen zur UeO Nr. 23 «IBI-Areal» sind unter ibi-areal.ch transparent ersichtlich.
Hilf mit, den Weg für mehr bezahlbaren Wohnraum in Interlaken freizumachen. Unter ibi-areal.ch/unterstuetzen findest Du Social-Media-Vorlagen für alle Kanäle. Teile diese mit deinen Freunden und Bekannten.
Wenn Du bei Dir Platz für ein Plakat (A1, 59,4 × 84,1 cm) hast, melde dich bitte (irene.thali@sp-boedeli.ch), wir stellen Dir gerne ein wetterfestes Plakat zur Verfügung.
Und das Wichtigste zum Schluss: Stimme am 18. Mai 2025 Ja für die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal». Vielen Dank!
Das Projekt in Kürze:
Rund 100 Wohnungen sollen an der Fabrikstrasse auf dem Areal der IBI AG entstehen, davon werden 60 als Mietwohnungen ausgeschrieben. Die Hälfte dieser Wohnungen wird durch einen Unterstützungsbeitrag des gemeinnützigen Wohnbauträgers lewo AG für Menschen mit tieferem Einkommen zugänglich. Die Reduktion der marktkonformen Nettomiete beträgt zwischen 300 und 500 Franken monatlich pro Wohnung. Die restlichen 40 Einheiten werden im Stockwerkeigentum verkauft.
Das Geschäft wurde sorgfältig vorbereitet. Unter anderem wurde im Grossen Gemeinderat die geforderte Entflechtung zwischen Gewerbe- und Wohnteil durchgesetzt und die Vorlage wurde schlussendlich von allen Parteien ohne Gegenstimme gutgeheissen. Das Land, auf dem die vier Wohnbauten entstehen sollen, wird nicht verkauft, sondern im Baurecht abgegeben.
Alles auf einen Blick: ibi-areal.ch