Wohnraum schützen – Airbnb regulieren

Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) eingereicht. Die fünf Gemeinden behandeln die Initiative unterschiedlich.

Plakat AirBNB-Initiative

Wohnraum schützen – Airbnb regulieren

Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) eingereicht. 

Die Gemeindeinitiativen verlangen, dass die Vermietung von Plattformwohnungen auf drei Monate pro Jahr beschränkt werden. Das Begehren orientiert sich dabei am Vorgehen in der Stadt Luzern.

Die Initiativen sind überall zustandegekommen, jedoch wird unser Begehren von den Gemeinden unterschiedlich behandelt.

Aktueller Stand in den Gemeinden

Die Initiative wurde von allen fünf Gemeinden gültig erklärt.

Fünf verschiedene Lösungswege zeichnen sich für die Airbnb-Initiative in den fünf Gemeinden ab. 

Unterseen: Die Arbeiten für die Umsetzung der Gemeindeinitiative sind angelaufen. Derzeit werden folgende drei Umsetzungsvarianten vertieft geprüft:

a) Art. 60.1 Baureglement "schärfen"
b) Direkte Umsetzung Initiative
c) Selbstbewohner-Ansatz

Vorgesehen ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung im August 2026.

Matten:Die Initiative wurde an der Gemeindeversammlung angenommen.

Interlaken: 

Bönigen: Bönigen geht beim Schutz von Wohnraum weiter als die Airbnb-Initiativen der SP Bödeli-Jungfrau: Mit einem Erstwohnungsanteil von 70 Prozent und einem Verbot gewerblicher Kurzzeitvermietung soll Zweckentfremdung verhindert werden. Die Regelungen könnten zum Vorbild für die ganze Region werden.

Widlerswil: 2023 wurde eine Planungszone erlassen und eine Baureglementsänderung zur Regulierung der Zweitwohnungsnutzung ausgearbeitet. 

Unsere Argumente

Airbnb widerspricht den Interessen der Bevölkerung

Durch Airbnb und andere Buchungsplattformen wurden auf dem Bödeli in den letzten Jahren immer mehr Wohnungen zweckentfremdet und der lokalen Bevölkerung entzogen. Diese Umnutzungen lassen die Zinsen für langfristige Vermietungen ansteigen und führen in Wohnquartieren zu negativen Auswirkungen (Lärm, Verkehr, falsche Abfallentsorgung, unbegleitete An- und Abreisen, Verlust an Nachbarschaft und Wohnqualität).

Hiesige Firmen und touristische Unternehmen beklagen zunehmend, dass in der Region kaum mehr bezahlbarer Wohnraum für ihre Angestellten zu finden ist.

Bisherige Massnahmen der Bödeligemeinden sind ungenügend

Trotz der bisher erfolgten Massnahmen einzelner Bödeligemeinden boomt die Zweckentfremdung des bestehenden Wohnraums weiter, weil das Ausmass der Plattformvermietungen nicht genügend begrenzt wird. In Unterseen wurden gewerbliche Vermietungen in den Wohngebieten leider nur für weniger als 3 Nächte verboten.

In Interlaken wurden drei Zonen ausgeschieden: Das Zentrum mit einem Erstwohnungsanteil von mindestens 25 Prozent, eine gemischte Zone mit 50 Prozent sowie die Wohnzone, in der Vermietungen von weniger als drei aufeinanderfolgenden Nächten verboten sind.

Die Gemeinde Matten hat beschlossen, in den Wohn- und Mischzonen die gewerbliche Beherbergung zu untersagen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Nutzfläche eines Gebäudes oder mehr als zehn Betten pro Gebäude umfasst.

Warum gerade 90 Tage?

Mit Plattformvermietungen kassieren die Anbieter in der Regel vier- bis fünfmal höhere Preise als bei regulär vermieteten Wohnungen. Mit der 90-Tage-Regelung (1/4 Jahr) wird der erzielte Jahresertrag zirka auf jenen einer langfristigen Vermietung gesenkt, was Kurzzeitvermietungen und die damit verbundene Umnutzung von bestehendem Wohnraum unattraktiv macht und dementsprechend reduziert. 90-Tage-Regelungen gibt es bereits in den Kantonen Genf, Waadt und Tessin sowie in der  Stadt Luzern. Die Beschränkung auf 90 Tage resp. Nächte wurde im Falle von Genf gerichtlich abgesegnet.

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Oberländische Ferienwohnungstradition wird respektiert

Im eigenen Haus eine Ferienwohnung, ein Studio oder ein einzelnes Gästezimmer zu vermieten hat in unserer Region eine lange Tradition und führt seit Jahrzehnten zu einem willkommenen Zusatzeinkommen. Das soll so bleiben. Vermieter, welche ganzjährig im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung wohnen, sollen weiterhin bis zu 5 Betten vermieten dürfen.

Kinderwagen statt Rollkoffer

Durch die in der Initiative vorgesehene Beschränkung werden Wohnungen, die heute kurzzeitig an Tourist*innen vermietet werden, wieder frei für Dauervermietungen an die einheimische Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern und geringem Einkommen.

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