Die SP Unterseen befürwortet alle Vorlagen für die Gemeindeversammlung von 7. Juni. Und sie fordert den Gemeinderat auf, die Abschöpfung von Planungsmehrwerten bundesrechtskonform zu regeln.
Traditionsgemäss steht an der Juni-Gemeindeversammlung die Jahresrechnung auf dem Programm. Statt dem budgetierten Defizit von 680 000 Franken schliesst die Rechnung 2021 mit einem Defizit von 1,37 Millionen Franken ab. Stark zu Buche schlagen die eingebrochenen Steuererträge, die um 2,7 Millionen Franken tiefer ausgefallen sind als budgetiert. Trotzdem stimmt die SP Unterseen der Jahresrechnung einstimmig zu. Auch die beiden anderen Sachgeschäfte stiessen auf einhellige Zustimmung. Zum einen geht es um ein wichtiges Anliegen der SP, nämlich um den Zusammenarbeitsvertrag für die Führung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zwischen den Gemeinden Bönigen, Grindelwald, Interlaken, Lauterbrunnen, Leissigen, Matten, Unterseen und Wilderswil. Gleichzeitig muss eine Leistungsvereinbarung für die Erbringung von Dienstleistungen mit Unterseen als Sitzgemeinde und der jährliche wiederkehrende Betriebsbeitrag von 116 000 Franken genehmigt werden. Zum anderen geht es um einen Kredit von 395 000 Franken für die Zustandsaufnahme und die Sanierung privater Abwasseranlagen an der Baumgarten- und Gurbenstrasse.
Gemeinderat soll proaktiv handeln
Die SP Unterseen hat sich an ihrer jüngsten Versammlung auch mit dem Bundesgerichtsurteil vom Mai dieses Jahres beschäftigt, das den Kanton Bern und die Gemeinde Meikirch auffordert, den Mehrwertausgleich bundesrechtskonform zu regeln. Das oberste Gericht hat einem Bürger von Meikirch recht gegeben, der in einem kommunalen Reglement zur Mehrwertabgabe Widersprüche zum Raumplanungsgesetz ortete. In über 200 bernischen Gemeinden müssen Besitzer von Grundstücken, die durch Umzonungen an Wert gewinnen, keine Abgabe zahlen. Das ist nach Auffassung des Bundesgerichtes rechtswidrig. Die SP Unterseen fordert den Gemeinderat auf, proaktiv zu handeln und die Abschöpfung von Planungsmehrwerten bei Auf- und Umzonungen in die laufende Ortsplanungsrevision aufzunehmen.