Brandweg-Überbauung mit vielen Fragezeichen

Die SPU sagt grundsätzlich ja zur geplanten Überbauung am Brandweg. Doch zum Vorgehen und zum Projekt selbst gibt es erhebliche Vorbehalte.

Am Brandweg, auf der Wiese beim alten Pfarrhaus, soll eine verdichtete Wohnüberbauung entstehen. Die SP Unterseen (SPU) unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich, äussert aber in ihrem Mitwirkungsbericht diverse Vorbehalte. So bedauert die Partei, dass der Kanton als Besitzer des Areals das Land nicht im Baurecht mit Auflagen zum preisgünstigen Wohnungsbau abgeben, sondern einer örtlichen Baugesellschaft verkaufen will. Angesichts dieser Ausgangslage fordert die SPU Einschränkungen für den Weiterverkauf, damit aus der Überbauung nicht in kurzer Zeit übermässige Immobiliengewinne und Renditen erzielt werden. Zudem muss der Mehrwert abgegolten und abgeschöpft werden, denn durch die Aufzonung des Grundstücks erwächst ein beträchtlicher Planungsmehrwert.

Für die SPU ist zudem zwingend ein Erstwohnungsanteil von 70 Prozent vorzusehen. Denn aus den Unterlagen geht nirgends hervor, ob die geplanten 30 Wohnungen als Eigentums- oder Mietwohnungen, als Erst- oder Zweitwohnungen dienen sollen. Darüber hinaus müssen auch mindestens 20 Prozent der für das Wohnen bestimmten Bruttogeschossfläche dem preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete vorbehalten bleiben.

Da die geplante Überbauung in einem Gefahrengebiet liegt, fordert die SPU, den Bau eines Schutzdammes zu Lasten der Eigentümerschaft in der Überbauungsordnung verbindlich festzulegen. Zudem bemängelt die Partei, es liege weder für den Privat- noch für den öffentlichen Verkehr ein überzeugendes Erschliessungskonzept vor.

Intensiv zu reden gaben innerhalb der SPU vor allem die beiden «Wohntürme». Einzelne können sich am Siedlungsrand Gebäude in dieser Höhe (mit sechs Geschossen) vorstellen. Insgesamt beurteilt die SPU eine innere Verdichtung in diesem Ausmass und an dieser Lage (mit einem Schutzobjekt in der Arealmitte) kritisch.  Die Aufzonung von W2 auf W6 ist aussergewöhnlich. Wenn der Gemeinderat beabsichtigt, neu 6-geschossige Bauzonen zu ermöglichen, sollte dies im Rahmen der Ortsplanungsrevision erfolgen und nicht via Einzelfall ein Präjudiz geschaffen werden.

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