Wohnraum schützen – Airbnb regulieren

Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) lanciert. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis am 1. November 2024.

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Die Unterschriftensammlung für die gemeindeübergreifenden Initiativen «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» läuft noch bis am 1. November 2024.

In den Gemeinden Bönigen, Interlaken und Unterseen wurden die Unterschriften bereits eingereicht. Die Sammlungen für Matten und Wilderswil laufend derzeit noch. Unterschriftenbögen können hier heruntergeladen werden.

Plakat AirBNB-Initiative

Wohnraum schützen – Airbnb regulieren

Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) lanciert. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis am 1. November 2024.

Die Gemeindeinitiativen verlangen, dass die Vermietung von Plattformwohnungen auf drei Monate pro Jahr beschränkt werden. Das Begehren orientiert sich dabei am Vorgehen in der Stadt Luzern.

Airbnb widerspricht den Interessen der Bevölkerung

Durch Airbnb und andere Buchungsplattformen wurden auf dem Bödeli in den letzten Jahren immer mehr Wohnungen zweckentfremdet und der lokalen Bevölkerung entzogen. Diese Umnutzungen lassen die Zinsen für langfristige Vermietungen ansteigen und führen in Wohnquartieren zu negativen Auswirkungen (Lärm, Verkehr, falsche Abfallentsorgung, unbegleitete An- und Abreisen, Verlust an Nachbarschaft und Wohnqualität).

Hiesige Firmen und touristische Unternehmen beklagen zunehmend, dass in der Region kaum mehr bezahlbarer Wohnraum für ihre Angestellten zu finden ist.

Bisherige Massnahmen der Bödeligemeinden sind ungenügend

Im Kanton Bern besteht grundsätzlich erst ab zehn Betten eine Bewilligungspflicht. Die Gemeinden können jedoch strengere Vorschriften erlassen. Trotz der bisher erfolgten Massnahmen einzelner Bödeligemeinden boomt die Zweckentfremdung des bestehenden Wohnraums weiter, weil das Ausmass der Plattformvermietungen nicht genügend begrenzt wird. Das bleibt auch nach den kürzlichen Beschlüssen in Unterseen und Interlaken so. Im Stedtli wurden gewerblich genutzte Vermietungen in den Wohngebieten leider nicht generell sondern nur für weniger als 3 Nächte verboten und in Interlaken sollen diese Beherbergungsangebote lediglich strenger kontrolliert und qualitativ verbessert werden.

Warum gerade 90 Tage?

Mit Plattformvermietungen kassieren die Anbieter oft vier- bis fünfmal höhere Preise als bei regulär vermieteten Wohnungen. Mit der 90-Tage-Regelung (1/4 Jahr) würde der so erzielte Jahresertrag auf jenen eines langfristigen Mietertrages gesenkt, was Kurzzeitvermietungen und die damit verbundene Umnutzung von bestehendem Wohnraum unattraktiv macht und dementsprechend reduziert. 90-Tage-Regelungen gibt es bereits in den Kantonen Genf, Waadt und Tessin. Auch die Stadt Luzern hat eine beschlossen. Die Beschränkung auf 90 Tage resp. Nächte wurde im Falle von Genf vom Bundesgericht höchstrichterlich abgesegnet
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Oberländische Ferienwohnungstradition wird respektiert

Im eigenen Haus eine Ferienwohnung, ein Studio oder ein einzelnes Gästezimmer zu vermieten hat in unserer Region eine lange Tradition und führt seit Jahrzehnten zu einem willkommenen Zusatzeinkommen. Das soll so bleiben. Vermieter, welche ganzjährig im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung wohnen, sollen weiterhin bis zu 5 Betten vermieten dürfen.

Kinderwagen statt Rollkoffer

Durch die in der Initiative vorgesehene Beschränkung werden Wohnungen, die heute kurzzeitig an Tourist:innen vermietet werden, wieder frei für Dauervermietungen an die einheimische Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern und geringem Einkommen.
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