Wohnraum schützen – Airbnb regulieren
Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) eingereicht. Die fünf Gemeinden behandeln die Initiative unterschiedlich.

Wohnraum schützen – Airbnb regulieren
Wir wollen etwas verändern: Die SP Bödeli-Jungfrau hat in den Gemeinden Interlaken, Unterseen, Matten, Bönigen und Wilderswil Initiativen für eine stärkere Regulierung der Plattformwohnungen (Airbnb & Co.) eingereicht.
Die Gemeindeinitiativen verlangen, dass die Vermietung von Plattformwohnungen auf drei Monate pro Jahr beschränkt werden. Das Begehren orientiert sich dabei am Vorgehen in der Stadt Luzern.
Die Initiativen sind überall zustandegekommen, jedoch wird unser Begehren von den Gemeinden unterschiedlich behandelt.
Aktueller Stand in den Gemeinden
Die Initiative wurde von allen fünf Gemeinden gültig erklärt.
Fünf verschiedene Lösungswege zeichnen sich für die Airbnb-Initiative in den fünf Gemeinden ab.
In Matten und Unterseen wird die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung über die Initiative entscheiden können.
Unterseen: Montag, 2. Juni 2025, 20 Uhr, Schulhaus Steindler
Matten: Donnerstag, 19. Juni 2025, 20 Uhr Kirchgemeindehaus
Wir rufen die Stimmbürger*innen auf, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und unserer Initiative zuzustimmen. Die bisher beschlossenen Massnahmen begrenzen die Zweckentfremdung des bestehenden Wohnraums zu wenig.
In Interlaken wird das Geschäft zuerst dem Parlament vorgelegt.
Bönigen hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die derzeit Regulierungen von Zweitwohnungsnutzungen erarbeitet. In Wilderswil wurde 2023 eine Planungszone erlassen und eine Baureglementsänderung zur Regulierung der Zweitwohnungsnutzung ausgearbeitet.
Unsere Argumente
Airbnb widerspricht den Interessen der Bevölkerung
Durch Airbnb und andere Buchungsplattformen wurden auf dem Bödeli in den letzten Jahren immer mehr Wohnungen zweckentfremdet und der lokalen Bevölkerung entzogen. Diese Umnutzungen lassen die Zinsen für langfristige Vermietungen ansteigen und führen in Wohnquartieren zu negativen Auswirkungen (Lärm, Verkehr, falsche Abfallentsorgung, unbegleitete An- und Abreisen, Verlust an Nachbarschaft und Wohnqualität).
Hiesige Firmen und touristische Unternehmen beklagen zunehmend, dass in der Region kaum mehr bezahlbarer Wohnraum für ihre Angestellten zu finden ist.


Bisherige Massnahmen der Bödeligemeinden sind ungenügend
Trotz der bisher erfolgten Massnahmen einzelner Bödeligemeinden boomt die Zweckentfremdung des bestehenden Wohnraums weiter, weil das Ausmass der Plattformvermietungen nicht genügend begrenzt wird. In Unterseen wurden gewerbliche Vermietungen in den Wohngebieten leider nur für weniger als 3 Nächte verboten.
In Interlaken wurden drei Zonen ausgeschieden: Das Zentrum mit einem Erstwohnungsanteil von mindestens 25 Prozent, eine gemischte Zone mit 50 Prozent sowie die Wohnzone, in der Vermietungen von weniger als drei aufeinanderfolgenden Nächten verboten sind.
Die Gemeinde Matten hat beschlossen, in den Wohn- und Mischzonen die gewerbliche Beherbergung zu untersagen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Nutzfläche eines Gebäudes oder mehr als zehn Betten pro Gebäude umfasst.
Warum gerade 90 Tage?
Mit Plattformvermietungen kassieren die Anbieter in der Regel vier- bis fünfmal höhere Preise als bei regulär vermieteten Wohnungen. Mit der 90-Tage-Regelung (1/4 Jahr) wird der erzielte Jahresertrag zirka auf jenen einer langfristigen Vermietung gesenkt, was Kurzzeitvermietungen und die damit verbundene Umnutzung von bestehendem Wohnraum unattraktiv macht und dementsprechend reduziert. 90-Tage-Regelungen gibt es bereits in den Kantonen Genf, Waadt und Tessin sowie in der Stadt Luzern. Die Beschränkung auf 90 Tage resp. Nächte wurde im Falle von Genf gerichtlich abgesegnet.


Oberländische Ferienwohnungstradition wird respektiert
Kinderwagen statt Rollkoffer
Durch die in der Initiative vorgesehene Beschränkung werden Wohnungen, die heute kurzzeitig an Tourist*innen vermietet werden, wieder frei für Dauervermietungen an die einheimische Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern und geringem Einkommen.
