Die neue Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Unterseen soll mehr Kompetenzen erhalten, als der Entwurf einer Spezialkommission vorsieht. Dies fordert die SP in ihrer Stellungnahme.
Die von der SP Unterseen (SPU) seit langem vorgebrachte Forderung nach einer GPK ist einen bedeutenden Schritt weitergekommen: Eine Spezialkommission legte kürzlich einen Entwurf zur Ausgestaltung der künftigen GPK vor. Die SPU begrüsst die meisten Punkte der präsentierten Vorlage, doch in einer zentralen Frage ist sie anderer Meinung. Die Vorlage sieht vor, dass sich die GPK ausschliesslich mit der Vollständigkeit und Rechtmässigkeit von Geschäften befasst, welche der Gemeinderat den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung unterbreitet. Dieser Zuständigkeitsbereich erachtet die SPU als zu eng gefasst.
Eine wirkungsvolle GPK hat nicht nur die Geschäfte zu überprüfen, welche den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Sie muss darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf auch einzelne Gemeinderatsgeschäfte auf deren Rechtmässigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Einzelne Stimmberechtigte haben dazu nicht ausreichend Akteneinsicht. Die künftige GPK soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei ausgewählten Geschäften den gemeinderätlichen Umgang mit Interessenkonflikten und Ausstandspflichten, die korrekte Handhabung von Arbeitsvergaben, die Einhaltung des Prinzips der Einheit der Materie etc. zu überprüfen. Nur diese zusätzlichen Kompetenzen bieten Gewähr, die gesamte Geschäftstätigkeit der Exekutive kritisch zu begleiten.