Die SP Unterseen unterstützt den Gemeinderat bei der Teilrevision der Gemeindeordnung. Sie fordert aber zusätzlich eine GPK und die Stärkung der Volksrechte.
Der Gemeinderat von Unterseen legt der Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren diverse Änderungen der Gemeindeordnung (GO) vor. Insbesondere im Bereich der Bauabteilung (Baukommission, Bauverwaltung, Werkhof, Friedhof) und einigen weiteren Bereichen sind Anpassungen vorgesehen. Die SP Unterseen unterstützt sämtliche Vorschläge des Gemeinderates. Insbesondere begrüsst die Partei die Klärung der Zuständigkeiten im Bau- und Planungsbereich, wie die Partei in ihrer Mitwirkungseingabe schreibt. Die SPU hofft, dass damit die langandauernde, kostspielige und teilweise turbulente Reorganisationsphase des Bau- und Planungswesens zu einem guten und tragfähigen Abschluss kommt.
Nach der Ablehnung der letzten beiden grösseren Planungsgeschäfte ist zu befürchten, dass auch die laufende und sehr komplexe Gesamtrevision Ortsplanung an der Gemeindeversammlung Schiffbruch erleidet. Die SPU unterstützt deshalb auch den Antrag des Gemeinderates, darüber an der Urne zu entscheiden.
Da der Gemeinderat ausdrücklich dazu auffordert, zusätzliche Begehren einzubringen, unterbreitet die SPU weitere Vorschläge. Unter anderem beantragt die Partei die Wiedereinführung einer Geschäftsprüfungskommission (GPK). «In unserer Gemeinde fehlt ein Gremium, das befugt ist, die gemeinderätliche Geschäftsbesorgung sowie den Umgang mit behördlichen Interessenkonflikten und Ausstandspflichten in angemessener und konstruktiver Art und Weise zu prüfen. Darauf hat vor Jahresfrist auch der Regierungsstatthalter im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens hingewiesen», hält die SPU in ihrer fest.
Die SPU möchte zudem die Volksrechte in Unterseen stärken, also insbesondere Referendum und Initiative. Gegenwärtig sind die Hürden – im Vergleich zur kantonalen und eidgenössischen Ebene – jedoch unverhältnismässig hoch. Dies betrifft vor allem die Fristen und die Unterschriftenzahlen. Die SPU beantragt deshalb, die Referendumsfrist von 30 auf mindestens 60 Tage zu verlängern und die Unterschriftenzahl für Initiativen von 10 auf 5 Prozent der Stimmberechtigten zu reduzieren.